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Notfallbetreuung für Kindergartenkinder

Notfallbetreuung für Kindergartenkinder ausgeweitet

Die Baden-Württembergische Landesregierung hat die Schließung aller Schulen und Kindertagesbetreuungen in Baden-Württemberg ab Dienstag, 17. März bis zum Ende der Osterferien angeordnet.

Die Gemeindeverwaltung arbeitet auf Hochtouren daran, eine Notfallbetreuung von Kindergartenkindern anzubieten. Für Eltern von Schülern gilt: Die Schule beziehungsweise das Kultusministerium informiert die Erziehungsberechtigten über die weitere Vorgehensweise.

Vom 27. April 2020 an wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen deshalb ausgeweitet. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung liegenden präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und für ihren Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

Kultusministerin Frau Eisenmann schrieb uns am 20.04.2020 folgendes:
Angebot bleibt weiter eine Notbetreuung
„Da der reguläre Kitabetrieb weiter untersagt ist, muss dieses Angebot aber weiterhin eine Notbetreuung bleiben und kann leider nicht für alle gelten. Wir sind uns der Belastung vieler Eltern sehr bewusst, aber wir müssen alle gemeinsam noch Geduld haben, bevor wir zur Normalität zurückkehren können. Der Gesundheitsschutz geht vor“, so Eisenmann. Aus Gründen des Infektionsschutzes werde die Erweiterung deshalb nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. So müssten die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Gruppengröße: Gesundheitsschutz hat Vorrang
Die Notbetreuung findet wie bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt. Die in der erwei-terten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße, in Schulen höchstens die Hälf-te des für die jeweilige Schulart geltenden Klassenteilers. Da auch in der Notbetreu-ung hat der Infektions- und Gesundheitsschutz immer Vorrang hat, kann die Kitalei-tung gemeinsam mit dem Einrichtungsträger die Gruppengröße reduzieren, falls sich andernfalls die Infektionsschutzregeln nicht einhalten lassen. In der Kindertagespfle-ge sind Gruppen mit bis zu fünf Kindern in der Notbetreuung zulässig.

Notfallbetreuung für Kindergartenkinder
Eine Notfallbetreuung für Kindergartenkinder kann direkt über ein Online-Formular, beantragt werden. Eine Anmeldung ist nur über dieses Online-Formular möglich! Anhand der Fragen im Formular wird deutlich, wer zur Zielgruppe gehört und welche Nachweise vorgelegt werden müssen.

Nach der Anmeldung wird die Gemeinde sobald wie möglich mit den Eltern Kontakt aufnehmen.

Wer Fragen zur Notfallbetreuung hat, kann sich telefonisch ab Montag, 16. März an die Gemeindeverwaltung wenden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 17 Uhr geschaltet. Telefon: 07121 9585-21 oder 07121 9585-22.

Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts aufweisen, können jedoch nicht betreut werden.

zum Formular:

Notfallbetreung für Ehepaare

Notfallbetreuung für Alleinerziehende