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Notbetreuung für Kindergartenkinder ab 26.04.2021

Liebe Eltern,

Gestern trat die sog. „Bundesnotbremse“ (§ 28b IfSG) in Kraft. Demnach ist die Durchführung von Präsenzunterricht an Schulen untersagt, wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Schwellenwert von 165 überschreitet. Im Landkreis Reutlingen wurde dieser Schwellenwert am Mittwoch, 21.04.2021, Donnerstag, 22.04.2021 und Freitag 23.04.2021 überschritten. Da der Schwellenwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden ist, ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab kommenden Montag untersagt.

Die Einschränkungen gelten ebenso für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, § 28b III i.V.m. § 33 IfSG. Damit wird in den Kindergärten wieder eine Notbetreuung angeboten.

Der für den Landkreis Reutlingen maßgebende Inzidenzwert kann abgerufen werden unter https://www.kreis-reutlingen.de/de/Aktuelles/Landkreis-aktuell/Landkreis-aktuell?view=publish&item=article&id=1923

Notbetreuung für Kindergartenkinder ab Montag 26.04.2021
Eine Notbetreuung für Kindergartenkinder kann direkt über ein Online-Formular, beantragt werden. Eine Anmeldung ist nur über dieses Online-Formular  möglich!

Wir bitten jedoch darum, diese Notbetreuung nur in zwingend notwendigen Fällen in Anspruch zu nehmen, wo es unter keinen Umständen anders möglich ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir während der Notbetreuung weder Frühstück, Snacks noch ein Mittagessen oder dergleichen ausgeben können.

Nach der Anmeldung wird die Gemeinde sobald wie möglich mit den Eltern Kontakt aufnehmen.

Wer Fragen zur Notbetreuung hat, kann sich telefonisch an die Gemeindeverwaltung wenden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 17 Uhr geschaltet. Telefon: 07121 9585-21 oder 07121 9585-22.

Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts aufweisen, können jedoch nicht betreut werden.

zum Formular:

Notfallbetreung für Ehepaare

Notfallbetreuung für Alleinerziehende

Wir hoffen sehr, dass die Maßnahmen der Politiker zusammen mit unserem eigenen hohen Verantwortungsbewusstsein zu den erwünschten Zielen führen.

Wir freuen uns, Ihre Kinder und Sie hoffentlich bald wieder in unseren Kindergärten sehen zu können!!!

Volker Steinmaier
Gemeinde Wannweil

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Notbetreuung Schule Alleinerziehende

Notfallbetreuung Schule Alleinerziehende
Kind 1 - benötigte Notbetreuung an folgenden Tagen pro Woche (z.B. montags, dienstags etc.) *
Kind 2 - benötigte Notbetreuung an folgenden Tagen pro Woche (z.B. montags, dienstags etc.)
Kind 3 - benötigte Notbetreuung an folgenden Tagen pro Woche (z.B. montags, dienstags etc.)
Tätigkeitsbereich
Präsenpflichtiger Arbeitsplatz

Zur weiteren Planung wird die Gemeinde Wannweil sich zeitnah bei Ihnen melden.

Bitte folgende Unterlagen unverzüglich nachreichen:

Bei systemkritischen Berufen:
Bitte besorgen Sie umgehend einen formlosen Nachweis Ihres Arbeitgebers über Ihren Einsatz in den oben genannten Bereichen.

bei präsenspflichtigen Arbeitsplätzen:
Bitte besorgen Sie umgehend eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie einen präsenspflichtigen Arbeitsplatz haben und für Ihren Arbeitgeber umabkömmlich sind.

Download des Vordrucks „Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der Schule“
Word-Datei: Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notbetreuung
Pdf-Datei: Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notbetreuung

Bitte bestätigen Sie ferner mit Ihrer Unterschrift, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder nicht möglich ist.

Diese Unterlagen reichen Sie bitte unverzüglich digital ein unter volker.steinmaier@gemeinde-wannweil.de. Erst kann können wir Ihren Antrag auf Betreuung in unserer Notbetreuung bearbeiten.

Vielen Dank!

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Notbetreuung Schule Ehepaare

Notfallbetreuung Schule Ehepaare
Kind 1 - benötigte Notbetreuung an folgenden Tagen pro Woche (z.B. montags, dienstags etc.) *
Kind 2 - benötigte Notbetreuung an folgenden Tagen pro Woche (z.B. montags, dienstags etc.)
Kind 3 - benötigte Notbetreuung an folgenden Tagen pro Woche (z.B. montags, dienstags etc.)
Tätigkeitsbereich
Präsenpflichtiger Arbeitsplatz

Zur weiteren Planung wird die Gemeinde Wannweil sich zeitnah bei Ihnen melden.

Bitte folgende Unterlagen unverzüglich nachreichen:

Bei systemkritischen Berufen:
Bitte besorgen Sie umgehend einen formlosen Nachweis Ihres Arbeitgebers über Ihren Einsatz in den oben genannten Bereichen.

bei präsenspflichtigen Arbeitsplätzen:
Bitte besorgen Sie umgehend eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie einen präsenspflichtigen Arbeitsplatz haben und für Ihren Arbeitgeber umabkömmlich sind.

Download des Vordrucks „Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der Schule“
Word-Datei: Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notbetreuung
Pdf-Datei: Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notbetreuung

Bitte bestätigen Sie ferner mit Ihrer Unterschrift, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder nicht möglich ist.

Diese Unterlagen reichen Sie bitte unverzüglich digital ein unter volker.steinmaier@gemeinde-wannweil.de. Erst kann können wir Ihren Antrag auf Betreuung in unserer Notbetreuung bearbeiten.

Vielen Dank!

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Notbetreuung in der Schule

Informationsbrief zum zeitlichen Ausbau der Notbetreuung ab Montag, 27. April 2020

Liebe Eltern der Uhlandschule,

da die Grundschulen bis auf weiteres geschlossen bleiben, haben sich Schule und Förderverein darauf verständigt, Ihnen ab Montag, 27. 4. 2020 zu folgenden Zeiten Notbetreuung in der Schule anzubieten:

7.00 Uhr          – 8.30 Uhr                   Betreuung durch Mitarbeiter des Fördervereins
8.30 Uhr          – 13.00 Uhr                 Unterricht mit Lehrkräften
13.00 Uhr        – 17.30 Uhr                 Betreuung durch Mitarbeiter des Fördervereins

Notbetreuung für Schulkinder
Eine Notbetreuung für Schulkinder kann direkt über ein Online-Formular beantragt werden. Eine Anmeldung ist nur über dieses Online-Formular möglich! Anhand der Fragen im Formular wird deutlich, wer zur Zielgruppe gehört und welche Nachweise vorgelegt werden müssen.

Zum Formular für Ehepaare:
https://ferien.wannweil.de/notbetreuung-schule-ehepaare

Zum Formular für Alleinerziehende:
https:/ferien.wannweil.de/notbetreuung-schule-alleinerziehende

Nach der Anmeldung werden Gemeinde (Schulträger), Schule und Förderverein sobald wie möglich mit den Eltern Kontakt aufnehmen.

Wer Fragen zur Notbetreuung hat, kann sich telefonisch an den Förderverein wenden (Herr Steinmaier, Tel. 07121 958521, volker.steinmaier@gemeinde-wannweil.de) oder an die Schule (Frau Bantlin, Tel. 07121 503717, E-Mail: uhlandschule@wannweil.de).

Bitte melden Sie sich bis spätestens Freitag, 24.04.2020, 18 Uhr, damit wir dementsprechend planen können.

Anspruch auf Notbetreuung:

Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung deshalb nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. So müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Wir hoffen, dass Sie mit diesem Angebot Ihren Alltag etwas entspannter planen können.

Mit freundlichen Grüßen

Beatrice Bantlin                                                        Volker Steinmaier

Schulleiterin                                                               Vorsitzender des Fördervereins

 

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Notbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder ausgeweitet

Vom 27. April 2020 an wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet. Neu ist, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung liegenden präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und für ihren Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

Zur Notbetreuung in den Kindergärten

Zur Notbetreuung in der Uhlandschule

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Notfallbetreuung Alleinerziehende

Notfallbetreuung Alleinerziehende
Kind 1 - benötigte Notbetreuung an folgenden Tagen pro Woche (z.B. montags, dienstags etc.) *
Kind 2 - benötigte Notbetreuung an folgenden Tagen pro Woche (z.B. montags, dienstags etc.)
Kind 3 - benötigte Notbetreuung an folgenden Tagen pro Woche (z.B. montags, dienstags etc.)
Tätigkeitsbereich
Präsenzpflichtiger Arbeitsplatz

Zur weiteren Planung wird die Gemeinde Wannweil sich zeitnah bei Ihnen melden.

Zur weiteren Planung wird die Gemeinde Wannweil sich zeitnah bei Ihnen melden.

Bitte folgende Unterlagen unverzüglich nachreichen:

Bei systemkritischen Berufen:
Bitte besorgen Sie umgehend einen formlosen Nachweis Ihres Arbeitgebers über Ihren Einsatz in den oben genannten Bereichen.

bei präsenspflichtigen Arbeitsplätzen:
Bitte besorgen Sie umgehend eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie einen präsenspflichtigen Arbeitsplatz haben und für Ihren Arbeitgeber umabkömmlich sind.

Download des Vordrucks „Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen“
Word-Datei: Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notbetreuung
Pdf-Datei: Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notbetreuung

Bitte bestätigen Sie ferner mit Ihrer Unterschrift, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder nicht möglich ist.

Diese Unterlagen reichen Sie bitte unverzüglich digital ein unter volker.steinmaier@gemeinde-wannweil.de. Erst kann können wir Ihren Antrag auf Betreuung in unserer Notbetreuung bearbeiten.

Vielen Dank!

 

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Notfallbetreuung Kindergarten Ehepaare

Notfallbetreuung Ehepaare
Kind 1 - benötigte Notbetreuung an folgenden Tagen pro Woche (z.B. montags, dienstags etc.) *
Kind 2 - benötigte Notbetreuung an folgenden Tagen pro Woche (z.B. montags, dienstags etc.)
Kind 3 - benötigte Notbetreuung an folgenden Tagen pro Woche (z.B. montags, dienstags etc.)
Tätigkeitsbereich
Präsenzpflichtiger Arbeitsplatz

Zur weiteren Planung wird die Gemeinde Wannweil sich zeitnah bei Ihnen melden.

Bitte folgende Unterlagen unverzüglich nachreichen:

Bei systemkritischen Berufen:
Bitte besorgen Sie umgehend einen formlosen Nachweis Ihres Arbeitgebers über Ihren Einsatz in den oben genannten Bereichen.

bei präsenspflichtigen Arbeitsplätzen:
Bitte besorgen Sie umgehend eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie einen präsenspflichtigen Arbeitsplatz haben und für Ihren Arbeitgeber umabkömmlich sind.

Download des Vordrucks „Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen“
Word-Datei: Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notbetreuung
Pdf-Datei: Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notbetreuung

Bitte bestätigen Sie ferner mit Ihrer Unterschrift, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder nicht möglich ist.

Diese Unterlagen reichen Sie bitte unverzüglich digital ein unter volker.steinmaier@gemeinde-wannweil.de. Erst kann können wir Ihren Antrag auf Betreuung in unserer Notbetreuung bearbeiten.

Vielen Dank!

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Notfallbetreuung für Kindergartenkinder

Notfallbetreuung für Kindergartenkinder ausgeweitet

Die Baden-Württembergische Landesregierung hat die Schließung aller Schulen und Kindertagesbetreuungen in Baden-Württemberg ab Dienstag, 17. März bis zum Ende der Osterferien angeordnet.

Die Gemeindeverwaltung arbeitet auf Hochtouren daran, eine Notfallbetreuung von Kindergartenkindern anzubieten. Für Eltern von Schülern gilt: Die Schule beziehungsweise das Kultusministerium informiert die Erziehungsberechtigten über die weitere Vorgehensweise.

Vom 27. April 2020 an wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen deshalb ausgeweitet. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung liegenden präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und für ihren Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

Kultusministerin Frau Eisenmann schrieb uns am 20.04.2020 folgendes:
Angebot bleibt weiter eine Notbetreuung
„Da der reguläre Kitabetrieb weiter untersagt ist, muss dieses Angebot aber weiterhin eine Notbetreuung bleiben und kann leider nicht für alle gelten. Wir sind uns der Belastung vieler Eltern sehr bewusst, aber wir müssen alle gemeinsam noch Geduld haben, bevor wir zur Normalität zurückkehren können. Der Gesundheitsschutz geht vor“, so Eisenmann. Aus Gründen des Infektionsschutzes werde die Erweiterung deshalb nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. So müssten die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Gruppengröße: Gesundheitsschutz hat Vorrang
Die Notbetreuung findet wie bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt. Die in der erwei-terten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße, in Schulen höchstens die Hälf-te des für die jeweilige Schulart geltenden Klassenteilers. Da auch in der Notbetreu-ung hat der Infektions- und Gesundheitsschutz immer Vorrang hat, kann die Kitalei-tung gemeinsam mit dem Einrichtungsträger die Gruppengröße reduzieren, falls sich andernfalls die Infektionsschutzregeln nicht einhalten lassen. In der Kindertagespfle-ge sind Gruppen mit bis zu fünf Kindern in der Notbetreuung zulässig.

Notfallbetreuung für Kindergartenkinder
Eine Notfallbetreuung für Kindergartenkinder kann direkt über ein Online-Formular, beantragt werden. Eine Anmeldung ist nur über dieses Online-Formular möglich! Anhand der Fragen im Formular wird deutlich, wer zur Zielgruppe gehört und welche Nachweise vorgelegt werden müssen.

Nach der Anmeldung wird die Gemeinde sobald wie möglich mit den Eltern Kontakt aufnehmen.

Wer Fragen zur Notfallbetreuung hat, kann sich telefonisch ab Montag, 16. März an die Gemeindeverwaltung wenden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 17 Uhr geschaltet. Telefon: 07121 9585-21 oder 07121 9585-22.

Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts aufweisen, können jedoch nicht betreut werden.

zum Formular:

Notfallbetreung für Ehepaare

Notfallbetreuung für Alleinerziehende